• DATENSPEICHERUNG NACH ENDE EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Ist ein Arbeitsverhältnis endet, sind sämtliche Daten des Arbeitnehmers zu löschen, soweit sie nicht erforderlich sind, um nachvertragliche Ansprüche zu erfüllen. Der Arbeitnehmer hat also ein "Recht auf Vergessenwerden".