• MEHR ZEIT FÜR DIE UMRÜSTUNG VON REGISTRIERKASSEN
Gemäß Kassensicherungsgesetz sollte die Umrüstung der Kassen mit einer techni-schen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 30. September 2020 erfolgen. Das Land Brandenburg verlängert diese Frist nun bis zum 31. März 2021. Für die Gewährung der Fristverlängerung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Der Einbau wurde bis zum 31.08.2020 beauftragt.
  • Es wird vom beauftragen Unternehmen bestätigt, dass der Einbau bis zum 30.09.2020 nicht durchgeführt werden konnte.
  • Ein konkreter Einbautermin liegt vor.
  • Der Einbau muss spätestens zum 31.03.2021 abgeschlossen sein.
  • Es wird die Belegausgabepflicht erfüllt.
  • Für die Veranlagungszeiträume 2010-2020 wurde kein Straf- oder Ordnungswid-rigkeitenverfahren wegen Steuerhinterziehung bzw. Steuergefährdung durch-geführt, das mit einer Verurteilung, einem Strafbefehl, einer Auflage oder ei-nem Bußgeldbescheid abgeschlossen wurde.
  • Nachweise der Voraussetzungen sind mit der Verfahrensdokumentation zur Kassenführung aufzubewahren.
Wir bitten dringend um Beachtung. Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihren zustän-digen Bearbeiter in unserer Kanzlei.