Familienrecht

Familienrecht

Das familienrechtliche Mandat kann sehr vielschichtig sein. Es umfasst die Beratung im Zusammenhang mit einer angedachten Eheschließung bis hin zur Scheidung und den damit im Zusammenhang stehenden Auswirkungen auf den scheidungswilligen Ehepartner unter unterhaltsrechtlichen

und vermögensrechtlichen Gesichtspunkten.

Von unserem Aufgabenkreis werden aber auch die Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen der Kinder, Regelungen zum Sorgerecht sowie zum Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht erfasst.
Wir beraten und vertreten den Mandanten sowohl außergerichtlich als auch im Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren. 

Kanzlei Bad Liebenwerda
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Kanzlei Herzberg
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