Strafrecht
Dabei wird der Rechtssuchende vor allem unterstützt bei der Abgabe von Erklärungen sowie bei der Stellung aller für dessen sachgemäße Verteidigung erforderlicher Anträge. Artverwandt mit dem Strafrecht, wenn gleich in der Rechtsfolge weniger einschnei-dend, ist das Ordnungswidrigkeiten- bzw. Bußgeldverfahren.
Der Mandantenkreis wird hierbei sowohl in Verfahren vor der Bußgeldbehörde, als auch im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren umfassend rechtlich betreut.