- MUSS MAN WIRKLICH JEDEN TAG ZUR ARBEIT?
Das Arbeitsgericht Utopia urteilt am 09.09.2029, dass es auch einem vollbeschäftigten Arbeitnehmer nicht zuzumuten ist, täglich zur Arbeit zu erscheinen. Ausfälle bis zu sechs Wochen bei voller Lohnfortzahlung sind hier dem Arbeitgeber in analoger Anwendung des Entgeltfortzahlungsgesetzes grundsätzlich zuzumuten. Anderslautende arbeitsvertragliche Vereinbarungen sind als intransparente, benachteiligende und überraschende AGB-Klauseln grundsätzlich unwirksam.
- FRISTLOSE KÜNDIGUNG WEGEN KONKURRENZTÄTIGKEIT UND ERSCHLEICHEN EINER ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29.06.2017 - 2 AZR 597/16 wichtige Grundsätze im Zusammenhang mit verbotener Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers, der Erschleichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und der Überwachung durch einen Detektiv geprägt.
Im entschiedenen Fall hatte sich ein Arbeitnehmer über einen sehr langen Zeitraum Arbeitsunfähigkeit attestieren lassen. Diese Arbeitsunfähigkeit lag jedoch offensichtlich nicht vor, was durch die Kontrolle eines Detektivs aufgedeckt wurde. In der Zeit der Krankschreibung hat der Arbeitnehmer zudem noch in einem Unternehmen seiner Söhne die gleichen Tätigkeiten verrichtet, die er arbeitsvertraglich seinem Arbeitgeber schuldete. Er leistete hier aktive Konkurrenztätigkeit. Auch dieses Verhalten wurde durch den Detektiv aufgedeckt.
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- DATENSPEICHERUNG NACH ENDE EINES ARBEITSVERHÄLTNISSES
Ist ein Arbeitsverhältnis endet, sind sämtliche Daten des Arbeitnehmers zu löschen, soweit sie nicht erforderlich sind, um nachvertragliche Ansprüche zu erfüllen. Der Arbeitnehmer hat also ein "Recht auf Vergessenwerden".
- DATENERHEBUNG IM ARBEITSVERHÄLTNIS IM LICHTE DER DSGVO
Es ist weiter zulässig, Daten von Arbeitnehmern für die Zeiterfassung und die Gehaltsabrechnung zu erheben. Besteht ein betriebliches Eingliederungsmanagement, dürfen auch gesundheitsbezogene Daten erhoben werden, diese müssen aber getrennt von der Personalakte besonders gesichert aufbewahrt werden. Funktionsträger des Unternehmens, nämlich Geschäftsführer oder Niederlassungsleiter, aber auch Kundenbetreuer, können bezüglich ihrer Kontaktdaten veröffentlicht werden, also mit Name, Tätigkeitsbereich, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
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- FRISTVERSÄUMNIS DURCH FEHLENDE LEERUNG DES BRIEFKASTENS
In den jetzt veröffentlichten Leitsätzen hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25.04.2018 – 2 AZR 493/17 klargestellt, dass ein Arbeitnehmer, der sich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält, sicherstellen muss, dass er zeitnah von einem Kündigungsschreiben Kenntnis erlangt, das in einen von ihm vorgehaltenen Briefkasten im Inland eingeworfen wird. Letztlich ist dieses Urteil keine Überraschung.
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- ARBEITSVERTRAGLICHE AUSSCHLUSSFRIST UND MINDESTLOHN
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.09.2018- 9 AZR 162/18 eine eminent wichtige Grundsatzentscheidung getroffen. Im entschiedenen Fall hat ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer am 01.09.2015 einen Arbeitsvertrag geschlossen, in dem die üblichen Ausschlussfristen enthalten waren. Die Ausschlussfristen haben jedoch nicht den Anspruch auf Mindestlohn ausgenommen, der nach dem Willen des Gesetzgebers nicht den kurzen Verfallfristen unterliegen soll.
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- GEWÄHRUNG VON URLAUB
Das Arbeitsgericht Chemnitz hat sich mit einem Urteil vom 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17 zur Urlaubsgewährung zu Wort gemeldet. Die Rechtsgrundsätze sind interessant und würden die Rechte der Arbeitnehmer gegenüber ihren Arbeitgebern wiederum stärken, was dem aktuellen Trend der Arbeitsgerichtsentscheidungen entsprechen würde. Das Gericht befasst sich mit dem Thema Urlaubsplan und Urlaubsgewährung.
- ACHTUNG: BETRUGSMASCHE
Derzeit erhalten viele Unternehmen ein Fax von einer sogenannten Datenschutzauskunft-Zentrale. Es wird dringend davor gewarnt, diese zu beantworten. Es handelt sich um eine neuerliche Betrugsmasche.
Mandanten-Rundschreiben sind keine Rechtsberatungen, sondern allgemeine Informationen. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
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- Vollständige Aufzeichnung der Arbeitszeiten
- Außerordentliche Kündigung
- Neuer Mindestlohn
- Geltung von Verfallklauseln
- Einhaltung der 2-Wochen-Frist für die außerordentliche (fristlose) Kündigung bei Erkrankung des Arbeitnehmers
- Verfall von Urlaub wegen Krankheit des Arbeitnehmers
- Fristlose Kündigung wegen Löschung betrieblicher Daten auf dem betrieblichen Server
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- Wohnungsstrom ist keine Betriebskostenabrechnungsposition
- Keine Kündigung von langfristigen Prämiensparverträgen
- Interessantes zum Erbrecht
- Quo vadis HOAI? (Zur Wirksamkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI)
- Haushaltshilfe als Minijob